Die Bundesnetzagentur ist die zentrale Behörde für Post, Energie, Telekommunikation und Eisenbahn in Deutschland. Sie verwaltet die Netzinfrastruktur, reguliert Unternehmen und verhindert so, dass Monopole ausgenutzt werden.
Was ist die Bundesnetzagentur?
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist die zentrale Behörde für Infrastruktur in Deutschland und kümmert sich um die Themenbereiche Energie, Telekommunikation, Post und Eisenbahn. Sie ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und führt somit die Gesetzgebung auf Bundesebene aus. Obwohl sie im Geschäftsbereich des BMWK liegt, arbeitet sie normalerweise weisungsungebunden und unabhängig, damit sie Marktteilnehmern und öffentlichen Einrichtungen gegenüber unparteiisch handelt. 2021 beschloss der Europäische Gerichtshof, dass die Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde unabhängiger von der Politik werden muss. Damit sind auch einige zentrale Verordnungen für den Bereich der Energieregulierung weggefallen und von neuen Regelungen der Bundesnetzagentur ersetzt worden. Außerdem bedeutet das Urteil, dass Fragen der Netzregulierung nicht mehr im Bundestag diskutiert werden.
Die Bundesnetzagentur in ihrer heutigen Form existiert seit 1998. Damals wurde sie im Zuge der Liberalisierung des Post- und Telekommunikationsmarktes unter dem Namen Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post gegründet, um einen fairen und diskriminierungsfreien Wettbewerb sicherzustellen. 2005 erhielt sie auch die Zuständigkeit über die Energiemärkte und wird in Bundesnetzagentur umbenannt. Ein halbes Jahr später, am 1. Januar 2006 wurde die Zuständigkeit auch auf den Bereich Eisenbahn ausgeweitet. Die Bundesnetzagentur tritt gleichzeitig als Regulierungsbehörde und als Verbraucherschutzbehörde auf und pflegt einen Verbraucherservice sowie ein Verbraucherportal mit Informationen für Bürger und Verbraucher an.
Im Energiesektor liegen vor allem Strom und Gas und die zugrundeliegende Infrastruktur im Interesse der Bundesnetzagentur. Sie plant, genehmigt und überwacht den bundesweiten Stromnetzausbau und reguliert die festgelegten Netzentgelte. Außerdem kontrolliert sie die Energieunternehmen in Deutschland und stellt beispielsweise fest, welche Stromanbieter ihre vertraglichen Pflichten einhalten und welche nicht. Ebenso untersucht sie Fälle von Marktmanipulation und verhängt bei Fehlverhalten Bußgelder gegen die entsprechenden Marktteilnehmer.
Was sind die Hauptaufgaben der Bundesnetzagentur?
Die Aufgaben der Bundesnetzagentur lassen sich in die vier Sektoren Eisenbahn, Energie, Post und Telekommunikation unterteilen. Die wichtigste Aufgabe in allen Bereichen ist die Wettbewerbsregulierung und -sicherung. Die Behörde sorgt für die Sicherstellung eines funktionsfähigen Marktes mit gleichen Chancen für alle Wettbewerber und gleichzeitiger Wahrung einer flächendeckenden Versorgung der Dienstleistungen. Außerdem hat die Bundesnetzagentur in allen Belangen auch immer das Befinden der Verbraucher im Sinn. So ist beispielsweise der Verbraucherservice Energie eine Anlaufstelle für Anfragen und Beschwerden, zum Beispiel bei fehlenden oder verspäteten Energieabrechnungen oder bei Problemen rund um das Thema Boni und Guthaben. Die Schlichtungsstelle Energie e.V. gehört allerdings nicht zur Bundesnetzagentur, sondern ist ein eigenständiger, vom Bundesministerium für Wirtschaft und dem Bundesministerium für Justiz anerkannter Verein. Die Bundesnetzagentur bietet keinen eigenen Schlichtungsservice an, sondern verweist auf die Schlichtungsstelle Energie.
Im Bereich der Telekommunikation kümmert sich die Bundesnetzagentur ebenfalls um Fragen des Verbraucherschutzes. Bei Streitfällen zwischen Endkunden und Telekommunikationsanbietern vermittelt die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur. Außerdem untersucht sie Fälle von Rufnummernmissbrauch, unerlaubter Telefonwerbung oder rechtswidriger Abrechnung von Warteschleifen, sie stellt hier also auch eine Form der Exekutive dar. Darüber hinaus bietet die Bundesnetzagentur weitere Services für Verbraucher an, wie beispielsweise einen Speedtest für Breitbandnetze und eine Funkloch-App.
Im Bereich der Post dient die Behörde zusätzlich als Ansprechpartner, wenn bei der Zustellung von Briefen und Paketen etwas schiefläuft, etwa bei Zustellausfällen oder Falschzustellungen. Auch hier fungiert sie als Schlichtungsstelle bei Streitfällen zwischen Kunden und Postunternehmen.
Im Eisenbahnsektor hat die Bundesnetzagentur vor allem regulatorische und beobachtende Aufgaben. Sie sorgt für marktangemessene Trassenpreise und einen diskriminierungsfreien Zugang zur Schieneninfrastruktur und der damit verbundenen Leistungen.
Die Bundesnetzagentur im Energiesektor
Im Energiesektor übernimmt die Bundesnetzagentur vor allem Aufgaben rund um das Stromnetz und formuliert Regularien, zu denen Strom- und Gasanbieter die deutschen Netze nutzen dürfen, um Kunden zu beliefern. Außerdem regelt sie die Entgelte, die Netzbetreiber für die Belieferung verlangen dürfen und prüft, dass sich alle Marktteilnehmer an die Regeln halten.
Wie reguliert die Bundesnetzagentur den Strom- und Gasmarkt?
Die Bundesnetzagentur überwacht das gesamte Stromnetz und alle Marktteilnehmer und sorgt so für einen fairen und diskriminierungsfreien Strommarkt, an dem alle die gleichen Chancen haben. Als Regulierungsbehörde befasst sie sich mit Energieversorgungsunternehmen mit mehr als 100.000 angeschlossenen Kunden oder mit Netzbetreibern, deren Netzgebiet sich über die Grenzen eines Bundeslandes hinaus erstreckt. Das betrifft also vor allem Verteilnetzbetreiber, Fernleitungsnetzbetreiber und Übertragungsnetzbetreiber. Sie sorgt so für einen fairen und diskriminierungsfreien Strommarkt, an dem alle Marktteilnehmer die gleichen Chancen haben. Außerdem befasst sie sich mit Themen wie etwa Messwesen oder Lieferantenwechselprozessen, die bundesweit einheitlich geregelt werden. In allen Bundesländern gibt es auch Landesregulierungsbehörden. Diese kümmern sich um die Netzbetreiber, die weniger als 100.000 angeschlossene Kunden haben und deren Netzgebiet das jeweilige Bundesland nicht verlässt.
Strom- und Gasnetze werden als natürliche Monopole bezeichnet. Sie folgen dem Wettbewerb in Form von Angebot und Nachfrage nicht so, wie es in anderen Wirtschaftsbereichen üblich ist. Normalerweise ist es volkswirtschaftlich nämlich nicht sinnvoll, in einem Versorgungsgebiet mehrere Strom- und Gasnetze von verschiedenen Unternehmen zu errichten. Ebenso besteht auch kein wirklicher betriebswirtschaftlicher Anreiz, parallele Leitungen anzulegen, die mit den etablierten Anbietern konkurrieren. Durch die sogenannte Anreizregulierung sollen den Netzbetreibern trotzdem Anreize gesetzt werden, ihre Produktivität zu steigern und die Kosten zu senken. Hierfür wird für jeden Netzbetreiber eine jährliche individuelle Erlösobergrenze während einer fünfjährigen Regulierungsperiode festgelegt. Das bedeutet, dass Netzbetreiber nicht mehr Geld durch Netzentgelte verdienen dürfen als der vorgegebene Gesamterlös.
Der erste Schritt für die Bestimmung einer Erlösobergrenze ist es, die betriebsnotwendigen Kosten des Netzbetreibers zu prüfen und diese anschließend in einem bundesweiten Effizienzvergleich einzuordnen. Auf diese Weise sind die Erlöse bereits vor jeder Regulierungsperiode fest und die tatsächlich entstehenden Kosten und Erlöse sind während einer Regulierungsperiode voneinander entkoppelt. Dadurch soll den Netzbetreibern ein Anreiz geschaffen werden, die Kosten so weit wie möglich zu senken. Bleiben die Kosten während einer Regulierungsperiode unter der individuellen Erlösobergrenze, kann der Netzbetreiber so einen zusätzlichen Gewinn verbuchen. Hierbei handelt es sich um eine Art indirekte Prämie für besonders kosteneffizientes Wirtschaften. Insgesamt sollen die Netzbetreiber dadurch motiviert werden, besser als vergleichbare Netzbetreiber in anderen Regionen zu wirtschaften. Weil die Kostensenkungen in einer Regulierungsperiode für die Kostenprüfung der nächsten Periode berücksichtigt werden, ist das gleichzeitig auch ein Anreiz, selber besser zu wirtschaften als in der Vergangenheit. Die Anreizregulierung als Regulierungsmodell für die Netzbetreiber ist 2009 eingeführt worden. Bereits 2005 traf die damalige Bundesregierung die Entscheidung, das bisher genutzte System der kostenbasierten Regulierung durch eine Anreizregulierung zu ersetzen. Somit musste die Bundesnetzagentur bis zum 1. Juli 2006 ein umsetzbares Konzept vorlegen. Am 30. Juni 2006 hat sie schließlich einen Bericht zur Einführung der Anreizregulierung vorgelegt, in dem sie sich sogar für eine Einführung schon zum 1. Januar 2008 ausspricht. Tatsächlich in Kraft getreten ist das Modell ein Jahr später. Mit der vorherigen kostenbasierten Regulierung konnten Netzbetreiber ihre Kosten für Anlagen an die Netzkunden weiterreichen. Das setzte einen Anreiz, in deutlich teurere Anlagen zu investieren, was aber nicht im Sinne der Verbraucher war. Die Anreizregulierung sollte dieses Problem lösen.
Sowohl für die Nutzung von Stromnetzen als auch von Gasleitungen fallen Netzentgelte an. Diese Gebühr zahlen alle Netznutzer, die Strom oder Gas durch das Versorgungsnetz leiten, an die Netzbetreiber. Für Haushaltskunden ist das Netzentgelt in der Regel Teil der Strom- oder Gasrechnung. Der Energielieferant leitet die Netzentgelte anschließend an die Netzbetreiber weiter. Auch Netzentgelte müssen von der Bundesnetzagentur reguliert werden. Da Strom- und Gasnetze natürliche Monopole sind, können sich die Netzentgelte schließlich nicht im freien Wettbewerb bilden. Die Regelungen rund um die Netzentgelte sind in §20 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) festgehalten. Die Höhe der Netzentgelte errechnet sich dabei anhand der Erlösobergrenze der Netzbetreiber. Bei der Bundesnetzagentur sind dafür die Beschlusskammern 8 (Netzentgelte Strom) und 9 (Entgelte Gasnetz, Wasserstoffnetz und LNG-Anlagen) zuständig.
Die Bundesnetzagentur und Erneuerbare Energien
Als Behörde, deren zentrales Augenmerk das Stromnetz und die Marktteilnehmer am Strommarkt sind, hat die Bundesnetzagentur natürlich auch ihre Finger im Spiel, wenn es um die Energiewende und den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland geht. Ihre Aufgaben drehen sich dabei besonders um das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG). Sie setzt sich mit den Fördersätzen nach dem EEG auseinander und veröffentlicht diese, veröffentlicht Ausschreibungen zu Erneuerbaren-Energien- und KWK-Anlagen und führt Statistiken zum Ausbau, zu Förderzahlungen und zum Netzanschluss erneuerbarer Energien. Das beinhaltet nicht nur große Kraftwerke, sondern auch kleinere Photovoltaikanlagen und Balkonkraftwerke. Schließlich können Verbraucher ihren erzeugten Strom auch in das öffentliche Stromnetz einspeisen und rücken damit das Interesse der Bundesnetzagentur. Alle Betreiber eines Balkonkraftwerks müssen dies im von der Bundesnetzagentur geführten Marktstammdatenregister (MaStR) anmelden. Mit dem Solarpaket I wurde die vorher verpflichtende Anmeldung beim Netzbetreiber gestrichen. Das übernimmt seit dem 1. April 2024 die Bundesnetzagentur. Ebenso beaufsichtigt die Bundesnetzagentur Vorgaben des EEG und der EEV. Dies beinhaltet beispielsweise die Aufsicht über den Netzanschluss von Anlagen für Erneuerbare Energien, alle möglichen Zahlungen in Verbindung mit Erneuerbaren Energien oder die Einhaltung von Mitteilungs-, Veröffentlichungs- und Transparenzpflichten der Unternehmen.
Die Bundesnetzagentur und der Stromnetzausbau
Ein weiterer Punkt, der sowieso schon zu den Hauptaufgaben der Bundesnetzagentur gehört, im Zuge der Energiewende aber noch einmal deutlich wichtiger wird, ist das Stromnetz und der Stromnetzausbau. Dafür stimmt sich die Bundesnetzagentur mit den Stromübertragungsnetzbetreibern und der Koordinierungsstelle für Netzentwicklungsplanung Gas/Wasserstoff ab und prüft den von den Netzbetreibern entwickelten Netzentwicklungsplan (NEP). Die Übertragungsnetzbetreiber reichen also ihre Projekte bei der Bundesnetzagentur ein und diese genehmigt die Pläne oder lehnt sie ab. Im Frühjahr 2024 hat die Bundesnetzagentur den Netzentwicklungsplan Strom 2023 – 2037/2045 bestätigt, der den vordringlichen Ausbau der Stromnetze festlegt. Darin ist außerdem dargestellt, wie das Stromnetz aussehen muss, um die Energiewende zu meistern. Außerdem beinhaltet dieser Netzentwicklungsplan auch die idealen Netzverknüpfungspunkte auf dem Festland, um die Windenergie optimal in das Übertragungsnetz zu integrieren. Die Übertragungsnetzbetreiber erstellen die ersten Entwürfe für die Netzentwicklungspläne immer bis zum 31. Mai in ungeraden Kalenderjahren und legen die fertigen Pläne bis zum 30. Juni in den folgenden geraden Kalenderjahren der Bundesnetzagentur vor.
Was macht die Bundesnetzagentur im Bereich E-Mobilität?
Logischerweise hat die Bundesnetzagentur auch in der E-Mobilität ihre Finger im Spiel. Öffentlich zugängliche Ladesäulen müssen zum Beispiel bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen. Betreiber müssen ihre Ladesäulen deswegen bei der Bundesnetzagentur anmelden, wo sie geprüft werden und in das Ladesäulenregister aufgenommen werden. Das Ladesäulenregister kann auch von der Öffentlichkeit eingesehen werden und enthält Informationen zur öffentlichen Ladeinfrastruktur sowie zu den genauen Standorten von öffentlichen Ladesäulen. Die Anforderungen, die die Bundesnetzagentur an öffentliche Ladesäulen stellt, umfassen auch für Verbraucher relevante Themen, wie etwa die Ausschilderung von Preisen, die Bezahlmethoden oder die Möglichkeit des punktuellen Ladens.
Und wie sieht es mit der Förderung von Erneuerbaren Energien aus?
Die Bundesnetzagentur führt ein genaues Monitoring über den Fortschritt der Energiewende in Deutschland. Natürlich beschäftigt sie sich auch mit der Förderung Erneuerbarer Energien für private Haushalte. Neben der Pflege des Marktstammdatenregisters, in dem sich alle Haushalte registrieren müssen, die sich eine Solaranlage oder ein Balkonkraftwerk anschaffen, dient die Behörde vor allem als ein Informationsportal für Haushalte. Sie veröffentlicht die geltenden EEG-Fördersätze und Informationen zur aktuellen Einspeisevergütung. Außerdem führt sie ein öffentliches Archiv mit historischen Fördersätzen. Für die tatsächliche Genehmigung von Fördermöglichkeiten ist sie allerdings nicht zuständig. Da sich die Fördermöglichkeiten regional unterscheiden sind hierfür die regionalen Behörden und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zuständig.
Entwicklung des Energiemarkts in Deutschland und die Rolle der Bundesnetzagentur
Die ersten Schritte zum heutigen Energiemarkt wurden in den 1990er-Jahren übernommen. Im Dezember 1996 wurde eine erste EU-Richtlinie über einen gemeinsamen Elektrizitätsbinnenmarkt veröffentlicht. Darin geht es um die Erschaffung eines europäischen Energiebinnenmarkts, wofür es einen wettbewerbsorientierten Elektrizitätsmarkt braucht. 1998 folgte dann die Liberalisierung des deutschen Strommarkts. Allerdings ging dieser Schritt nicht mit dem Aufbau einer eigenen Regulierungsbehörde einher. 2004 wurden auch die Gasmärkte geöffnet und erst im Jahr 2005 nahm die deutsche Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post 2005 die Arbeit an den Energiemärkten in ihr Aufgabenfeld auf und wurde in Bundesnetzagentur umbenannt. Seitdem kümmert sich die Bundesnetzagentur im Energiesektor in erster Linie darum, den wettbewerbsorientierten Energiemarkt zu überwachen und zu regulieren. Vorher waren die Netzentgelte nicht staatlich reguliert, sondern unterlagen einer Reihe von Verträgen und Vereinbarungen, die ein System des sogenannten verhandelten Netzzugangs regelten. Verbände für Industrie und Energiewirtschaft erstellten also Regeln zu Netzzugang, Netzentgelten und neue Unternehmen. Kritik kam sowohl von Lieferanten, die durch den Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) vertreten wurden, als auch von Kunden, etwa durch den Verband der mittelständischen Energieabnehmer (VEA). Es gab vermehrt Forderungen nach einer staatlichen Aufsichtsbehörde, das zuständige Bundeskartellamt wehrte sich aber noch Jahre nach der Liberalisierung dagegen, das bisherige System zu ändern. Alle anderen beteiligten europäischen Länder hatten zu diesem Zeitpunkt schon längst eine Regulierungsbehörde eingerichtet, Deutschland hatte sich als einziges Land anders entschieden. Seit die Bundesnetzagentur für die Regulierung zuständig ist, hat sie das System der Anreizregulierung eingeführt, das Anreize schaffen soll, produktiver und kostengünstiger zu arbeiten. Die Anreizregulierung trat erstmals am 1. Januar 2009 in Kraft und ist seitdem das System der Wahl.
Deutsch-österreichische Strompreiszonentrennung
Der Energiemarkt in Deutschland hat seitdem eine weitere große Änderung erlebt, nämlich die Trennung der deutsch-österreichischen Strompreiszone ab dem 1. Oktober 2018. Diese Trennung ist von den Regulierungsbehörden beider Länder begleitet und vorbereitet worden. Nachdem der gemeinsame Strommarkt mehr als 15 Jahre lang Bestand hatte, gab es einen Beschluss der europäischen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER), der vorsah, die österreichisch-deutsche Stromhandelszone aufzuspalten. Im Mai 2017 einigten sich die beiden Behörden auf die Umsetzung, sodass im Oktober 2018 schließlich die Trennung vollzogen werden konnte. Die Strompreiszone wurde zwar aufgetrennt, der Stromhandel zwischen den beiden Ländern bleibt aber bestehen. Beide Regulierungsbehörden gaben am 1. Oktober 2018 in einer Pressemitteilung bekannt, dass sie auch zukünftig einen Stromaustausch in Höhe von mindestens 4.900 MW erwarten – und je nach Netzsituation würden kurzfristig noch weitere Kapazitäten dazukommen. Positive Folgen der Trennung sahen Bundesnetzagentur und die österreichische Regulierungsbehörde E-Control darin, dass die Energieflüsse besser beherrschbar werden und der Stromhandel an die schwache Netzinfrastruktur an der Grenze angepasst werden. Andere Folgen beziehen sich auf den Strompreis an der Energiebörse: Während der Preis in Deutschland nach der Trennung sinkt, steigt der österreichische Preis. Bereits im Januar 2019 klagten das österreichische Energieunternehmen Verbund AG gemeinsam mit der Energiebörse EXAA in Wien und weiteren Unternehmen aus der Industrie gegen die Trennung der Strompreiszonen, weil sie Verluste von 400 Millionen Euro pro Jahr befürchteten. Die Klage richtete sich konkret gegen den deutschen Übertragungsnetzbetreiber TenneT. Dieser soll seine marktbeherrschende Stellung ausgenutzt und eine Engpassbewirtschaftung an der österreichischen Grenze betrieben haben, anstatt gegen innerdeutsche Engpässe vorzugehen. Schon drei Jahre vorher legten die österreichische Regulierungsbehörde E-Control und der Übertragungsnetzbetreiber APG Beschwerde gegen die Strompreiszonentrennung ein. 2020 hat das Kartellgericht in Wien die Klage abgewiesen. Ebenfalls 2020 gab der gemeinnützige Verein Österreichische Energieagentur (Austrian Energy Agency, AEA) außerdem an, dass die dortige Volkswirtschaft zwischen Oktober 2018 und Mär 2022 Mehrkosten in Höhe von 350 Millionen Euro zu stemmen hatte.
FAQ
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Grundsätzlich berechnen alle Stromanbieter ihre Tarife selbst. Es gibt keine staatliche Genehmigung. Der Strompreis setzt sich aus mehreren Kostenstellen zusammen, diese sind: die Strombeschaffung, Steuern, das Nettonetzentgelt, der Messstellenbetrieb und Abgaben und Umlagen. Die Bundesnetzagentur kann lediglich indirekt Einfluss auf das Netzentgelt nehmen, weil dieses von den festgelegten Erlösobergrenzen abhängt. Neben dem Netzentgelt gehören auch die Entgelte für Messung und Messstellenbetrieb zu den regulierten Kosten, die sich nicht im freien Wettbewerb bilden können.
Als Regulierungsbehörde für Telekommunikation fallen auch Breitbandnetze und Glasfaserleitungen in den Aufgabenbereich der Bundesnetzagentur. Eine Maßnahme, die die Bundesnetzagentur auf den Weg bringt ist, dass bei notwendigen Arbeiten am Stromnetz gleichzeitig Telekommunikationsleitungen verlegt werden sollen. Auf diese Weise soll der Breitbandausbau schneller vorangehen.
Je nach Anliegen gibt es verschiedene Möglichkeiten die Bundesnetzagentur zu erreichen. Bei Verbraucherfragen ist das Verbraucherportal der Bundesnetzagentur die richtige Stelle. Dort können Verbraucher sowohl Informationen zu Verbraucherthemen einsehen als auch Anfragen und Beschwerden einreichen. Darüber hinaus betreibt die Bundesnetzagentur 46 Standorte in Deutschland. Durch diese Verteilung der Dienststellen kann die Bundesnetzagentur ihre unterschiedlichen Aufgaben flächendeckend in ganz Deutschland wahrnehmen. Die Verteilung ist online einsehbar, jede Stelle hat auch eine eigene Postanschrift. Verbraucher sollten sich mit ihren Anliegen trotzdem besser an das Verbraucherportal wenden. Dieses wurde schließlich für genau diesen Zweck eingerichtet.
Die Bundesnetzagentur ist eine Bundesoberbehörde und somit durch Steuern finanziert.
Für die Bereiche Post und Telekommunikation hat die Bundesnetzagentur eigene Schlichtungsstellen, aber nicht für den Bereich Energie. Bei Problemen mit dem Energieversorger verweist die Bundesnetzagentur auf die Schlichtungsstelle Energie wenden. Dafür sind aber einige Voraussetzungen notwendig. Zuerst müssen Verbraucher eine Verbraucherbeschwerde einreichen. Erst wenn das Unternehmen innerhalb von vier Wochen nicht auf die Beschwerde reagiert oder keine Abhilfe leistet, können sich Verbraucher an die Schlichtungsstelle wenden, vorausgesetzt es wurde keine Klage vor Gericht eingereicht. Die Schlichtungsstelle bemüht sich nämlich darum, außergerichtliche Einigungen zu erzielen. Die Bundesnetzagentur bietet immerhin eine Vorlage für Verbraucherbeschwerden an.