Was genau ist ein Abschlag? Wie wird er korrekt berechnet? Und worauf kommt es bei ihm wirklich an? Uns erreichen im Kundenservice immer wieder Fragen rund um die Abschlagszahlungen bei Strom- und Gasverträgen. Wir erklären Ihnen alles Wichtige zu diesem Thema.
Die Abschlagszahlung bezeichnet die monatliche Vorauszahlung auf die voraussichtlichen Jahreskosten. Sie ist für alle Haushalte individuell und setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Dazu gehören:
Der Arbeitspreis bezeichnet den Preis, der pro tatsächlich verbrauchter Kilowattstunde Strom oder Gas zu entrichten ist. Er wird für die Erzeugung sowie den Vertrieb der Energie fällig und beinhaltet zusätzlich Steuern, Abgaben und Netzentgelte.
Anders verhält es sich beim Grundpreis: Dieser wird monatlich fällig und ist vom tatsächlichen Verbrauch unabhängig. Selbst wenn in einem Monat gar keine Energie verbraucht werden sollte, wird der Grundpreis in Rechnung gestellt. Das Versorgungsunternehmen kann den Grundpreis allein festlegen und deckt damit Verwaltungskosten.
Der monatliche Abschlag berechnet sich nach einer bei Vertragsabschluss abgegebenen Prognose über den Verbrauch im Vertragsjahr zuzüglich Grundpreis.
Bei Abschluss des Vertrages geben Sie an, wie viel Sie im kommenden Jahr verbrauchen werden. Richten Sie sich dafür im Optimalfall nach Verbrauchswerten aus vorherigen Abrechnungen. Liegt keine vor, können Sie Ihren Verbrauch auch in Form von Haushaltsgröße oder Wohnfläche angeben. Auch in unserem Rechner haben Sie diese Möglichkeit. Wir rechnen dann mit dem durchschnittlichen Verbrauch für diese Haushaltsgröße basierend auf unseren Erfahrungswerten.
Aus dem Gesamtverbrauch ergeben sich die Kosten für ein Jahr, indem der Arbeitspreis für die (voraussichtlich) verbrauchten Kilowattstunden und der monatliche Grundpreis verrechnet werden. Diese Kosten werden durch zwölf Monate geteilt, sodass sich ein gleichbleibender monatlicher Abschlag für die Vertragslaufzeit ergibt.
Am Ende der Vertragslaufzeit wird abgerechnet: In den seltensten Fällen wird der geschätzte Verbrauch genau mit dem tatsächlichen Verbrauch übereinstimmen. In der Regel wird sich also eine Differenz ergeben, sodass Sie entweder eine Rückzahlung erhalten oder eine Nachzahlung leisten müssen. Maßgeblich dafür ist, wie hoch zu Vertragsbeginn der Abschlag angesetzt wurde oder wie sehr der tatsächliche Verbrauch vom geschätzten abweicht.
Es gibt aber noch einen Faktor, der berücksichtigt werden will: Bonuszahlungen. Manche Tarife sind auf den ersten Blick wegen höherer Grundpreise oder höherer Arbeitspreise weniger attraktiv als andere, können auf den zweiten Blick aber durch Bonuszahlungen punkten. Unser WECHSELPILOT-Rechner berücksichtigt diese daher bei den Tarif-Vorschlägen und verrechnet die Jahreskosten direkt mit den Bonuszahlungen. Im Gesamt-Saldo verringern sich die Kosten nämlich teilweise deutlich durch gute Boni. Nur wenige Bonus-Arten haben jedoch einen Einfluss auf den Abschlag. Die meisten Boni (Sofort- und Neukundenboni) werden nach Beginn oder Ende der Mindestvertragslaufzeit direkt an den Kunden ausgezahlt. Sie finden im Abschlag keine Berücksichtigung.
Sie sollten daher beim Preisvergleich immer alle Kostenpunkte mit einbeziehen. Wer bei der Wahl des neuen Tarifs isoliert auf den Abschlag schaut, läuft Gefahr, am Ende draufzuzahlen. Ausschlaggebend für die Wahl eines neuen Versorgers sollten Arbeitspreis und Grundpreis sein – gegebenenfalls Bonuszahlungen. Diese Faktoren sollten in den Vergleich einbezogen werden, denn diese sind relevant für die tatsächlichen Kosten am Ende des Vertragsjahres.
Lassen Sie sich Tarif-Vorschläge von Vergleichsportalen zeigen, können diese durchschnittlichen monatlichen Kosten von denen auf der Website des Versorgers abweichen. Ebenso kann es vorkommen, dass der vom Versorger errechnete Abschlag ein anderer ist als derjenige, den wir von WECHSELPILOT empfehlen. Es gibt verschiedene Gründe, weshalb Abschläge variieren können. Wir erklären, wie es dazu kommt.
Letztlich kommt es aber auf die Höhe des Abschlags nur geringfügig an, denn am Ende der Vertragslaufzeit können Sie sicher sein, dass Sie nur so viel zahlen, wie Sie tatsächlich verbraucht haben. Also egal, ob Sie einen Abschlag von 10 Euro oder von 100 Euro haben: Am Ende erhalten Sie eine Schlussabrechnung, aus der sich entweder eine Erstattung oder eine Nachzahlung ergibt.
Grundsätzlich ist es bei den meisten Versorgern möglich, den Abschlag individuell anzupassen – auch während des laufenden Vertragsjahres.
In bestimmten Fällen ist eine Anpassung sogar empfehlenswert: etwa, wenn sich Ihr Verbrauch erheblich verändert hat oder der vom Versorger festgesetzte Abschlag signifikant von unserer Empfehlung abweicht. Wenden Sie sich in diesen Fällen direkt an uns.
Auch wenn der Abschlag zu Beginn des Vertragsjahres falsch angesetzt wurde und tatsächlich nicht Ihrem Verbrauch entspricht, kann eine Anpassung sinnvoll sein. Liegen aber nur geringfügige Abweichungen vor, ist eine Anpassung selten notwendig.