Jedes Jahr aufs Neue veröffentlichen die Netzbetreiber zum Jahresende die vorläufigen Netzentgelte für das kommende Jahr. Da die Netzentgelte erheblichen Einfluss auf die Strom- und Gaspreise haben können, lohnt sich ein Blick ins neue Jahr, das für viele Verbraucher:innen eine Erhöhung der Netzentgelte bei Strom bereithalten könnte. Über alle Entwicklungen und Hintergründe klären wir hier auf.
Die Netznutzungsentgelte sind ein Bestandteil des Strom- sowie Gaspreises und werden von den Netzbetreibern für die Nutzung der Netze erhoben. Die Durchleitung von Strom oder Gas verursacht also Kosten, die über den Energiepreis gedeckt werden. Die Netzbetreiber stellen den Versorgungsunternehmen diese Kosten in Rechnung und die Versorger dürfen diese an Kund:innen weitergeben. Sowohl private Haushalte als auch Gewerbe und Industrie müssen Netznutzungsentgelte zahlen, die Privathaushalte werden aber prozentual höher belastet als Unternehmen.
Es wird zwischen Übertragungsnetzentgelten und Verteilnetzentgelten unterschieden. Die Übertragungsnetzentgelte finanzieren den Transport des Stroms über lange Strecken durch die gesamte Bundesrepublik – dafür sind die vier Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, Tennet und TransnetBW verantwortlich. Für die Durchleitung von Strom oder Gas zu den Verbraucher*innen sind wiederum die Verteilnetzbetreiber vor Ort verantwortlich. In Deutschland gibt es über 860 Verteilnetzbetreiber.
Die Übertragungsnetzentgelte sind seit 2023 in der gesamten Bundesrepublik einheitlich. Das bedeutet, dass der Anteil des Übertragungsnetzentgelts überall gleich hoch ist und die vier Übertragungsnetzbetreiber einen gemeinsamen Preis kalkulieren. Dies soll dazu beitragen, die Stromkosten in Deutschland anzugleichen und ausgewogene Preisverhältnisse zu schaffen. Regionale Unterschiede in der Höhe der Netzentgelte können sich aber weiterhin durch den Anteil der Verteilnetzentgelte ergeben.
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2024 wird für Verbraucher:innen nicht sonderlich erfreulich: Neben dem Wegfallen der Energiepreisbremsen müssen sie sich zusätzlich auf steigende Netzentgelte einstellen. Durch das Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts im November wurde die Verfassungswidrigkeit des Nachtragshaushalts 2021 beschlossen, weshalb keine finanziellen Mittel mehr aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds entnommen werden dürfen. Dieser finanzierte aber bisher die Energiepreisbremsen sowie die Subvention der Übertragungsnetzentgelte.
Um das Loch im Haushalt zu schließen, wurden verschiedene Maßnahmen von der Bundesregierung angekündigt und teilweise bereits kurzfristig umgesetzt. Dazu gehört auch die vollständige Streichung der Subvention für die Übertragungsnetzentgelte in Höhe von 5,5 Milliarden Euro. Die Finanzierung des Netzausbaus und des Netzmanagements muss sich also allein aus den Netznutzungsentgelten ergeben. Die Übertragungsnetzbetreiber haben daher bereits eine spürbare Erhöhung der Netzentgelte ab Januar 2024 angekündigt. Statt bisher 3,12 ct/kWh müssen Verbraucher:innen ab 2024 6,43 ct/kWh zahlen. Das ist eine Erhöhung von über 50 Prozent und macht für einen Haushalt mit einem Verbrauch von 3.500 Kilowattstunden Mehrkosten in Höhe von 116 Euro aus.
2024 ist eine Erhöhung der Verteilnetzentgelte von durchschnittlich elf Prozent zu erwarten. Die größten Sprünge werden in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Bremen mit etwa 16 bis 17 Prozent gemacht. In diesen Bundesländern kommen auf einen Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 3.500 Kilowattstunden damit bis zu 50 Euro Mehrkosten pro Jahr zu.
In Süddeutschland sind die Netzentgelte bisher deutlich niedriger als im Norden, weshalb die die Kosten trotz größerer Preissprünge noch immer noch geringer ausfallen als in anderen Teilen Deutschlands. Gerade im Norden und Osten sind in den vergangenen Jahren hohe Netzentgelte entstanden, weil der Ausbau von Wind- und Solarkraftanlagen hohe Kosten im Netzausbau verursacht hat, die sich die Netzbetreiber über die Netzentgelte finanzieren lassen.
Am höchsten liegen die Netzentgelte in Schleswig-Holstein, obwohl 2024 dort nur eine Erhöhung von zwei Prozent veranschlagt wird. Durchschnittlich zahlen Verbraucher:innen dort 595 Euro pro Jahr für den Netzbetrieb. Direkt hinter Schleswig-Holstein folgen Mecklenburg-Vorpommern sowie Brandenburg, obwohl die Netzentgelte dort sogar gesunken sind. Auch in Hamburg sind die Netzentgelte besonders hoch. Dass trotz Senkungen die Netzentgelte noch immer zu den höchsten bundesweit gehören, zeigt, dass dort bereits ein hohes Kostenniveau herrschte.
Während die Netzentgelte für Strom im Bundesdurchschnitt steigen, ist bei Gas ein leichter Rückgang von etwa 1,4 Prozent zu verzeichnen. Für die meisten Haushalte dürfte sich dies aber kaum bemerkbar machen, da ein durchschnittlicher Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden damit lediglich eine Ersparnis im einstelligen Bereich gutmachen würde.
In einzelnen Bundesländern sinken die Netzentgelte aber so stark, dass sich dies durchaus auf der Jahresrechnung bemerkbar machen könnte. So zum Beispiel in Hamburg, wo die Netzentgelte um 21 Prozent sinken, was einer Ersparnis von etwa 80 Euro entsprechen würde. Auch in Berlin ist eine spürbare Senkung um 14 Prozent zu erwarten.
In Baden-Württemberg und Sachsen bleiben die Netzkosten unverändert, in Bayern, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein steigen die Kosten minimal. Dies dürfte daher kaum Auswirkungen auf die Gasrechnungen von durchschnittlichen Haushalten haben.
Trotz sinkender Netzentgelte ist ab 2024 aber mehrheitlich trotzdem mit einer Mehrbelastung bei den Gaskosten zu rechnen, denn ab Januar 2024 fällt der vergünstigte Mehrwertsteuersatz weg. Statt sieben Prozent wird dann wieder die alte Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent fällig. Außerdem fällt die Gaspreisbremse weg, die die Gaskosten bei 12 Cent pro Kilowattstunde deckelt. Ab 2024 sind also wieder Preise über 12 ct/kWh möglich. Auch wenn die Versorger derzeit mehrheitlich Preissenkungen ankündigen, bedeutet das nicht, dass nicht im Verlauf des Jahres neue Entwicklungen zu einem erneuten Preisanstieg führen können.
Hinzu kommt, dass mit 2024 auch eine Erhöhung des CO2-Preises einhergeht. Dieser muss für jede ausgestoßene Tonne CO2 gezahlt werden und wirkt sich somit auf den Gaspreis aus. Von bisher 30 Euro steigt der Preis ab 2024 auf 40 Euro.