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Strom

Sie verstehen Ihre Stromrechnung nicht?
Kein Problem: Wir beantworten die 10 wichtigsten Fragen.

12. März 2019

von Marvin

1. Welche wichtigen Informationen enthält meine Stromrechnung?

2. Wie kann ich meine Stromrechnung selbst berechnen und überprüfen?

Dazu müssen Sie lediglich Ihren Grund- und Arbeitspreis, die Sie vorigen Stromrechnungen entnehmen können, sowie Ihren Verbrauch für den betreffenden Zeitraum kennen. Um den Stromanbieter bestmöglich zu kontrollieren, ist es sinnvoll, die Zählerstände zu notieren. Die Differenz aus End- und Anfangszählerstand im Abrechnungszeitraum gibt Ihren tatsächlichen Stromverbrauch wider.

Ihnen liegen diese Werte nicht vor? Kein Problem! In diesem Fall genügt eine Schätzung, um Ihre verbrauchten Kilowattstunden zu ermitteln. Dafür entnehmen Sie einfach den Jahresverbrauch Ihrer letzten Stromrechnung. Sollte sich Ihr individuelles Verbrauchsverhalten verändert haben – beispielsweise durch die Anschaffung eines größeren elektrischen Gerätes –, passen Sie den Verbrauch etwas nach oben oder unten an.

Das Multiplizieren des genutzten Stromes für einen bestimmten Zeitraum mit dem vertragsgebundenen Arbeitspreis (in der Einheit pro Kilowattstunde) ergibt einen Wert, den Sie zu dem Grundpreis addieren müssen, um Ihre Energiekosten zu erhalten.

Liegt beispielsweise in einem Jahr ein

ist der vom Anbieter in Rechnung gestellte Betrag 810 Euro.

3. Wann kommt meine Stromrechnung?

Dazu gibt es keine einheitliche Regelung. Das Versenden der Stromrechnungen wird von den Energielieferanten grundsätzlich unterschiedlich gehandhabt. Wenn Ihre Stromabrechnung nicht im Januar kommen sollte, kann ein Blick in Ihren Vertrag nützlich sein. Dort sind in der Regel Angaben zu dem Ablauf dieses Sachverhaltes vermerkt.

In der Regel wird monatlich oder jährlich eine Energierechnung ausgestellt. So kann der Zeitpunkt des Vertragsschlusses auch Ihr anbrechendes Geschäftsjahr markieren.

4. Können Stromrechnungen verjähren? 

Die Verjährungsfrist von Zahlungsforderungen liegt im Allgemeinen bei drei Jahren nach bezogener Leistung. Bei Stromanbietern gilt jedoch eine Ausnahmeregelung: die allgemeine Verjährungsfrist beginnt nicht etwa mit der erstmaligen Strombelieferung (also der bezogenen Leistung), sondern mit dem Tag der Rechnungserstellung.

Was bedeutet das? Für den Energielieferanten ist es jederzeit und somit auch Jahre später noch möglich, Ihnen eine Rechnung zu stellen, um die erbrachten Leistungen vergüten zu lassen. Solche rechtlichen Ausnahmefälle sind allerdings kaum bekannt.

Wurde die Stromabrechnung bereits ausgestellt, aber nicht bezahlt, so gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Diese ist außerdem wirksam bei fehlerhaften Jahresendabrechnungen zu Lasten des Verbrauchers.

5. Zu hohe Stromrechnung – und nun?

Der Kostenanstieg kann diverse Ursachen haben. Ob der Stromanbieter fälschlicherweise nicht den besprochenen Tarif berechnet hat, Ihren Verbrauch lediglich geschätzt oder dieser sich tatsächlich verdoppelt hat, sollten Sie in Erfahrung bringen. Denn das Nachvollziehen der Erhöhung Ihrer Rechnung spart Geld.

Prüfen Sie Ihre Stromrechnung zunächst auf mögliche offensichtliche Fehler wie

und vergleichen Sie die Angaben mit vorherigen Belegen Ihres Versorgers.

Ein weiterer Grund könnte ein gestiegener Verbrauch in Folge von der Anschaffung neuer elektrischer Geräte oder dem ineffizienten Betrieb alter Geräte liegen. In diesem Fall ist es sinnvoll, ein Strommessgerät zu nutzen. Es kann dazu dienen, stromintensive elektrische Geräte ausfindig zu machen und idealerweise zu ersetzen.

Keine Ursache trifft zu?

Dann hat Ihr Versorger mit hoher Wahrscheinlichkeit Ihren Strompreis erhöht. Dazu sollten Sie jedoch rechtzeitig eine Information erhalten haben, da Stromanbieter gesetzlich verpflichtet sind, Preissteigerungen per Email oder Brief an Ihre Kunden bekannt zu geben.

Falls diese Information untergegangen ist und Sie Ihr Sonderkündigungsrecht verpasst haben, beraten die Wechselpilot-Experten Sie gerne zum weiteren Vorgehen. Rufen Sie uns einfach unter 040-8821 566 50 an oder schreiben Sie uns eine Mail an kundenservice@wechselpilot.com.

6. Wie kann ich hohe Stromrechnungen vermeiden?

Es gibt zwei Vorgehensweisen, mit denen Ihre nächste Rechnung garantiert niedriger ausfällt:

  1. Weniger Strom verbrauchen: Mit unseren einfachen Energiespar-Tipps können Sie bereits heute beginnen, Ihren Stromverbrauch wirksam zu senken.
  2. Weniger für Strom zahlen: Falls Sie mit Ihrem Strompreis nicht zufrieden sind, sollten Sie über einen Wechsel zu einem günstigeren Anbieter nachdenken.

Viele Verbraucher sind zunächst skeptisch – macht ein Wechsel wirklich Sinn? Ist das Vergleichen der Tarife nicht viel zu aufwendig? Und was passiert, wenn der Wechsel nicht klappt?

Um Ihnen den Wechsel so einfach wie möglich zu machen, bieten wir einen automatischen Wechselservice an, mit dem Sie bis zu 30% Ihrer aktuellen Stromkosten einsparen können. Wir nehmen Ihnen nicht nur die manuelle Suche nach einem günstigeren Anbieter ab, sondern stellen zudem einen fristgerechten, reibungslosen Wechsel sicher.

Insbesondere aufgrund der intransparenten Verhältnisse am Strommarkt ist es uns wichtig, immer objektiv und ausschließlich im Kundeninteresse zu beraten. Daher arbeiten wir versorgerunabhängig und empfehlen nur faire, seriöse Tarife. Die Besonderheit an unserem Service: Wir wechseln den Anbieter für Sie jedes Jahr. Damit sparen Sie nicht nur bei der nächsten Rechnung, sondern zahlen auch in den darauffolgenden Jahren nie wieder zu viel für Strom.

Anmeldung zum Wechselservice

7. Rechnung vom Stromanbieter falsch – was kann ich machen?

Obwohl Ihr Energielieferant einen Fehler gemacht hat, sind Sie zur Zahlung des Rechnungsbetrages verpflichtet. In der Betreffzeile Ihrer Überweisung können Sie „Zahlung unter Vorbehalt“ angeben, wodurch Sie signalisieren, dass Sie Ihr Geld teilweise zurückfordern werden. So ist es möglich, dass der Stromanbieter auf das Versehen aufmerksam wird.

Dennoch ist rechtmäßiger Widerspruch einzulegen: Sie sollten ein umfassendes Widerrufsschreiben anfertigen, in dem Sie detailliert darlegen, welche Angaben nicht korrekt sind. Ist der Widerruf bei Ihrem Versorger eingegangen, wird dieser den Sachverhalt auf Richtigkeit prüfen und beheben.

8. Unter welchen Umständen werden Rückzahlungen veranlasst?

Rückzahlungen entstehen, wenn

Die gesetzlich verankerte Verjährungsfrist von drei Jahren gilt im Falle der Energierechnung. Als Ausgangspunkt dieses Verstreichens von Ansprüchen ist das Datum der Rechnungsstellung zu wählen. Es ist ratsam, die Dokumente zu archivieren, da diese bei möglichen Streitfällen hilfreich sein können.

9. Warum habe ich eine Nachzahlung erhalten?

Falls Sie mehr Strom verbraucht haben, als vom Energielieferanten veranschlagt wurde, entsteht eine Nachzahlung. Das bedeutet, die von Ihnen gezahlten Abschläge haben den tatsächlichen Verbrauch nicht abgedeckt. Sie müssen rückwirkend für die hervorgerufene Differenz von veranschlagtem und tatsächlichem Stromverbrauch unter bestehenden Tarifen nachzahlen.

10. Ich habe keine Stromrechnung erhalten! Wie reagiere ich?

Sollten Sie Ihre Energierechnung sechs Wochen nach dem vertraglich festgelegten Zeitpunkt nicht erhalten haben, ist dies nicht legitim. Der Stromanbieter ist gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen detaillierte Informationen zu Ihrem Energiehaushalt zu übermitteln (§ 40 Abs. 4 Energiewirtschaftsgesetz).

Mögliche Maßnahmen:

Wechselpilot hilft Ihnen, falls Sie keine Stromrechnung erhalten haben und Ihren Anbieter wechseln möchten. Für unseren automatischen Wechselservice können Sie sich jederzeit anmelden und erhalten sofort ein individuelles, unverbindliches Wechselangebot.

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