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Strom

Stimmungsvolle Feiertage: Alles zur Weihnachtsbeleuchtung am und im Haus

21. November 2023

von Michel Vo

Kaum zu glauben, aber die Adventszeit steht schon wieder vor der Tür. Die Vorfreude auf Weihnachten steigt, Omas Plätzchenrezepte werden ausgekramt, und Lebkuchen gibt es im Supermarkt ohnehin schon seit Monaten. Zu einer wirklich festlichen Atmosphäre gehört aber auch eine entsprechend stimmungsvolle Dekoration, die Christbaumkugeln können also bald wieder aus dem Keller geholt werden.

Für viele darf eines zudem keinesfalls fehlen: Eine prachtvolle Beleuchtung. Ob Kerzenlaternen am Fenster, blinkende Lichterketten am Weihnachtsbaum oder in allen Regenbogenfarben schimmernde LED-Rentiere im Garten – erst so kommt wirklich weihnachtliches Flair auf.

Doch was gibt es für Freunde einer ausgiebigen Weihnachtsbeleuchtung alles zu beachten? Wir haben alle wichtigen Informationen in diesem Artikel zusammengefasst.

Ein leuchtendes Haus zu Weihnachten – was ist erlaubt?

Deutschland ist nicht ohne Grund für seine Ordnungstreue bekannt. Daher stellt sich die Frage: Darf ich – oder mein Nachbar – das Haus überhaupt in festlichem Glanz erstrahlen lassen?

Weihnachtsbeleuchtung wird allgemein vom Gesetz als „anerkannte Sitte“ akzeptiert, so besagt es ein Urteil des Landgerichts Berlins aus dem Jahr 2010. Heißt, es ist nicht zulässig, sich zu beschweren, nur weil die Weihnachtsdekoration das eigene ästhetische Empfinden verletzt.

Gewisse Einschränkungen gibt es dennoch: Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) klassifiziert Weihnachtsbeleuchtung gemäß § 906 als „unwägbare Immission“. Diese kryptische Bezeichnung bedeutet in der Praxis schlichtweg, dass die Dekoration nicht wesentlich heller sein darf als die ortsübliche Beleuchtung (wie Straßenlaternen oder Gartenbeleuchtung). Des Weiteren müssen die üblichen Ruhezeiten beachtet werden. In Deutschland gibt es eine Nachtruhe von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens. Das gilt ohnehin für mögliche Lärmbelästigung – wessen Lichterketten-Rentier also „Jingle Bells“ singt, sollte in den Abend- und Nachtstunden lieber den Stecker ziehen.

Zusätzlich gibt es oftmals lokale Verordnungen, die deutschlandweit nicht einheitlich geregelt sind. Wenden Sie sich hierfür einfach an das Bürgeramt Ihrer Gemeinde. Generell gilt, dass alle gängigen Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden müssen. Gerade beim Brandschutz. So ist es zum Beispiel zulässig, das Aufstellen von Adventskränzen mit brennenden Kerzen im Hausflur zu verbieten. Auch sollte die Beleuchtung keinesfalls den Verkehr stören oder blenden.

Wie Sie Ihre Innenräume dekorieren, bleibt Ihnen überlassen, egal, ob Sie im Eigenheim oder zur Miete wohnen. Sie könnten theoretisch jeden Quadratmeter Wand mit einer hellen Lichterkette bedecken. Das gilt auch für sämtliche Fenster sowie die Außenseite der Wohnungstür. Für Mieter ist an der Hausfassade Schluss – besprechen Sie das vorher besser mit Ihrem Vermieter. Auf keinen Fall sollten Sie ohne Absprache am Balkon bohren, um eine Lichterkette anzubringen.

Hohe Energiekosten? So geht energieeffiziente Beleuchtung

Großzügig bemessene Leuchtdekoration zu Weihnachten hat auch seinen Preis. Nicht nur die Anschaffung, sondern auch der Betrieb können teuer sein. Schließlich soll die Weihnachtsbeleuchtung die ganze Adventszeit über strahlen dürfen. Wer hier nicht aufpasst, kann bei der Stromrechnung mit einer unliebsamen Überraschung ins neue Jahr starten.

Auch aus ökologischer Perspektive kann angezweifelt werden, inwiefern exzessive Innen- und Außenbeleuchtung sinnvoll ist. Denn der dabei verbrauchte Strom ist nicht für den Alltag notwendig.

Das heißt aber nicht, dass es grundsätzlich verwerflich ist, seinen Garten mit leuchtenden Sternen zu versehen, auch Umweltverbände betonten selbst während der Vorjahreskrise den sozialen und psychischen Wert einer ansprechenden Festtagsbeleuchtung. Nicht zuletzt gehört Weihnachten in Deutschland zum essenziellen Kulturgut.

Nicht von der Hand zu weisen ist aber, dass die Energiebilanz von Weihnachtsbeleuchtung alles andere als vernachlässigbar ist, jährlich werden deutschlandweit dafür rund 600 Millionen Kilowattstunden Strom verbraucht. Die Deutsche Umwelthilfe rechnet vor: So viel verbraucht eine Großstadt mit 400.000 Einwohnern in einem ganzen Jahr!

Es lohnt sich also, die Beleuchtung so energieeffizient wie möglich zu gestalten. Tatsächlich ist es sehr wohl möglich, den eigenen Wohnraum auch mit wenig Strom ansprechend auszuschmücken. Hierfür empfehlen sich am besten ausschließlich Leuchtdioden (LED), denn LED-Lichterketten sind sowohl sparsamer als auch langlebiger. Die Lebensdauer einer LED ist ungefähr 100-mal länger als die einer üblichen Halogen- oder Glühlampe, gleichzeitig wird nur ein Zehntel so viel Strom verbraucht. Noch deutlich ineffizienter sind batteriebetriebene Kerzen, diese verbrauchen wiederum ungefähr zehnmal so viel Strom wie eine Glühlampe, zudem kann deren Entsorgung problematisch sein. Wer statt solcher Batteriekerzen eine LED-Lichterkette benutzt, kann bei einer Leuchtdauer von einigen hundert Stunden über die Weihnachtstage dutzende Euro einsparen.

Auch optisch sind Leuchtdioden keineswegs minderwertig, obwohl sich noch oft das Klischee hält, LEDs würden immer nur kaltes und blässlichen Licht ausstrahlen. In Wirklichkeit gibt es unterschiedliche Farbtemperaturen, diese wird auf der Verpackung in Kelvin (K) angegeben. LEDs mit weniger als 3.000 K werden als warm wahrgenommen, sie strahlen gelbliches Licht aus. LEDs mit über 5.000 K erscheinen hingegen eher kalt und bläulich, dazwischen ist das Licht neutralweiß. Wer gerne warmes Licht mag, muss beim LED-Einkauf also schlichtweg auf die Farbtemperatur achten.

Unbedingt empfehlenswert ist außerdem die Anschaffung einer Zeitschaltuhr. Diese kann nach entsprechender Voreinstellung automatisch Stromkreise unterbrechen und die Beleuchtung zu den gewünschten Stunden ein- oder ausschalten. Das spart Zeit und Arbeit, aber sichert auch gegen Vergesslichkeit ab. Beispielweise ließe sich einstellen, dass die Lichterkette im Garten immer nur von 16 bis 22 Uhr brennt – tagsüber ist es so hell, dass das Licht kaum zur Geltung kommt, und nachts gibt es für die Dekoration keine Betrachter; ohnehin gelten zu dieser Zeit wie oben erwähnt die normalen Ruhezeiten. Mit einer Zeitschaltuhr können Verbraucher ein derartiges Zeitprofil im Handumdrehen einstellen – das spart dann vor allem auch Energie und somit bares Geld.

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